EU-Berufskraftfahrer

Warum EU-Berufskraftfahrerausbildung?

Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Güter- und Personenverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufs nicht mehr genügt.

Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.

cf-bkf-1557Das bedeutet zum Beispiel, dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE (Personenverkehr) nach dem 10.09.2008 erworben haben und/oder ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterverkehr) nach dem 9.9.2009 erworben haben und diese gewerblich für den Personen-/Güterverkehr nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen.

Ab dem 21. Lebensjahr kann der Nachweis im Rahmen einer sogenannten beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und theoretische Prüfung, wobei der Besitz der Fahrerlaubnis nicht zwingend erforderlich ist) erbracht werden.