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Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation Güter- oder Personenverkehr
Die beschleunigte Grundqualifikation ist neben der 3-jährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer und der Grundqualifikation eine Möglichkeit den Eintrag im Führerschein zu erreichen, um im Güter- oder Personenverkehr gewerblich fahren zu dürfen. Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen m Güter- und Personenverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufs nicht mehr genügt.
Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Das bedeutet zum Beispiel, dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE (Personenverkehr) nach dem 10.09.2008 erworben haben und/oder ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterverkehr) nach dem 9.9.2009 erworben haben und diese gewerblich für den Personen-/Güterverkehr nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen.
Ab dem 21. Lebensjahr kann der Nachweis im Rahmen einer sogenannten beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und theoretische Prüfung, wobei der Besitz der Fahrerlaubnis nicht zwingend erforderlich ist) erbracht werden.
Die beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) schreibt eine Ausbildung mit einem Umfang von 140 Stunden und 90-minütiger theoretischer IHK-Prüfung vor. In dieser Ausbildung ist ein 10-stündiger fahrpraktischer Teil enthalten. Eine praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine reduzierte beschleunigte Grundqualifikation (1 Woche) nötig. Die beschleunigte Grundqualifikation wird von uns in einem 4-wöchigen Kurs angeboten. Der entsprechende Führerschein ist nicht unbedingt erforderlich. Er kann auch während (!) oder nach der beschleunigten Grundqualifikation erworben werden.
Diese Kurse werden nur von erfahrenen und kompetenten Fahrlehrern und Fachdozenten mit modernsten Medien durchgeführt.
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