Führerschein-Umschreibung

Ausländischen Führerschein umschreiben

Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein? Müssen oder wollen Sie ihn umschreiben lassen? Nicht jede ausländische Fahrerlaubnis berechtigt dazu mit einem Kraftfahrzeug am deutschen Straßenverkehr teilzunehmen. Aber: Nicht immer ist eine weitere Ausbildung und Prüfung überhaupt erforderlich, damit Ihr aktueller Führerschein anerkannt wird.

Sollten Sie von der jeweiligen zuständigen Behörde die Auflage bekommen, die theoretische und praktische Prüfung durchzuführen, sind wir als erfahrenes, führendes Fahrschulunternehmen in der Lage, Ihnen in kürzester Zeit erfolgreich zu helfen.

Wichtige Details zur Führerschein-Anerkennung

  • In einem EWR- oder EU-Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnis wird anerkannt und muss nicht umgeschrieben werden
  • Führerscheine aus Drittstaaten müssen bei einem festen Wohnsitz in Deutschland innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden
  • Nicht umgeschriebene ausländische Führerscheine verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit in Deutschland
  • Bei vorhandenem Anerkennungsabkommen entfällt die erneute theoretische und praktische Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung zur Umschreibung

Gibt es zwischen dem Ausstellungsland Ihres Führerscheins und Deutschland kein Anerkennungsabkommen, können Sie Ihren Führerschein nur umschreiben lassen, wenn Sie eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Wir unterstützen Sie dabei, beide Prüfungen erfolgreich zu bestehen. Ihr Fokus sollte vor allem darauf liegen, dass Sie die Prüfung sicher bestehen. Der Besuch der Fahrschule stellt vorab keine Pflicht für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins dar, aber einige Theorie- und Praxisstunden sind preiswerter als die Prüfung wiederholen zu müssen.

Sprechen Sie uns an – das Team der City Fahrschule hilft Ihnen gerne weiter.

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