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Sicher und schnell zur Fahrerlaubnis für Roller und Moped
Mit den Führerscheinklassen AM und A1 mobile Freiheit leben
Von E-Scooter bis hin zur legendären Vespa –Roller gehören nicht nur in vielen Ländern zum Lebensgefühl, sondern sind auch hierzulande längst Kult oder aktuell Trend. Doch nicht jeder darf die trendigen Flitzer fahren – gerade bei den Rollern gibt es wichtige Unterscheidungen.
Was Sie beachten müssen, bevor Sie sich in den Sattel schwingen dürfen – und wie Ihr idealer Weg zum Rollerführerschein aussieht – das erläutern wir Ihnen in den nächsten Zeilen.
Die wichtigsten Details zum Führerschein der Klasse AM/A1
Für den Roller-Führerschein der Klasse A1 muss man mind. 16 Jahre alt sein – für die Klasse AM 15. In beiden Fällen darf man aber bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen – sofern man eine Einverständniserklärung der Eltern vorweisen kann. Zudem muss man an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben sowie einen Sehtest bestandener. Und für die Ausstellung des Führerscheins ist ein biometrisches Passbild notwendig.
Der Unterschied zwischen Roller-Führerschein Klasse AM und Klasse A1
Zwei Führerscheine für Roller? Ja, so kompliziert ist es leider. Denn: Roller bedeutet nicht gleich Roller. Es bestehen Unterschiede bei
- Gewicht
- Leistungsfähigkeit
- Hubraum
Das Resultat: Hinter etwas, das aussieht wie ein gewöhnlicher Roller, kann sich ein schnelles Moped verbergen – oder ein gemächlicher, gedrosselter Roller.
Deshalb hier einmal die Übersicht, was Sie mit welchem Führerschein fahren dürfen:
Führerschein Klasse AM | Führerschein Klasse A1 | |
---|---|---|
Hubraum bis 50 cm³ | Ja | Ja |
Hubraum bis 125 cm³ | Nein | Ja |
Roller bis 4kW Leistung | Ja | Ja |
Roller bis 11 kW Leistung | Nein | Ja |
Bis 45 km/h | Ja | Ja |
Über 45 km/h | Nein | Ja |
Mindestalter | 15 Jahre | 16 Jahre |
Rollerführerschein Klasse AM/A1 – Dokumente & Unterlagen
- Nachweis über einen Sehtest
- Zertifikat eines absolvierten Erste-Hilfe-Kurses
- biometrisches Passbild
- Personalausweis zur Identifikation
- Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen
Roller- und Mopedführerschein – Ausbildung und Prüfung
Für einen Führerschein der Klasse AM wird der Besuch von 12 Doppelstunden à 90 Minuten vorausgesetzt, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Sollten Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, reduziert sich das gesetzliche Minimum auf 6 Doppelstunden.
Zudem fallen als Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten mit Zweirad spezifischen Inhalten an. Bei der Führerscheinklasse A1 sind dies hingegen 4 Doppelstunden – sodass dort insgesamt 16 Stunden Theorieunterricht verlangt werden.
In der Praxis gilt: Für Klasse AM gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum an Pflichtstunden. Das bedeutet: Ihr individuelles Können und der jeweilige Fortschritt bestimmen die Dauer der Fahrschulzeit. Anders sieht es bei Klasse A1 aus: Hier fallen mindestens 12 Sonderfahrstunden an, welche sich wie folgt verteilen:
- 5 Fahrstunden außerhalb der Stadt („Überlandfahrten“)
- 4 Stunden Autobahnfahrt
- 3 Stunden Nachtfahrt
Da die Sonderstunden die sichere Beherrschung des Motorrads voraussetzen, ist mit einigen „normalen“ Fahrstunden im Vorfeld zu rechnen.
Während der Fahrstunden auf der Strecke begleiten Sie unsere Fahrlehrer selbst auf einem Zweirad – und sprechen mit Ihnen via Funk. Das bedeutet: Wir fahren als Kolonne über die Straßen und bilden Sie so anhand realistischer Alltagssituationen aus. Denn mit einem Begleit-Pkw hinter Ihnen den Verkehr zu blockieren, wird Sie nicht ideal auf die kommenden Herausforderungen im Straßenverkehr vorbereiten. So gehen Sie nach Abschluss in eine sicherere Zukunft auf Motorroller und Moped – mit einer Ausbildung, die auch hier Maßstäbe setzt.
Für die Fahrt alleine ohne Fahrlehrer müssen Sie sowohl eine Theorieprüfung als auch eine Praxisprüfung erfolgreich ablegen. Beide dauern in der Regel 45 Minuten und werden von einem offiziellen Prüfer des TÜVs oder ähnlichen Stellen begleitet.
Klingt nach einer Ausbildung für Sie? Dann lassen Sie sich gerne von unserem Team beraten, wann Sie anfangen können – und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Häufige Fragen zum Roller-Führerschein
Ja, mit einem Führerschein der Klasse A1. Es gelten folgende Bedingungen:
- Maximal 50 cm³ Hubraum
- Motorleistung höchstens 4 kW
- Bis 350 kg Leermasse
Seit Anfang des Jahres 2020 gilt: Besitzen Sie seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B, und sind über 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen.
Das bedeutet, Sie durchlaufen 9 Module (4 Theorie und 5 Praxismodule) und erhalten danach eine Bescheinigung, mit welcher Sie auf der Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen können. Eine Prüfung ist dabei nicht vonnöten.
Die Eintragung B196 berechtigt Sie, Motorroller bis 125cm3 zu fahren, und ist also ähnlich wie die Klasse A1. Mehr Informationen dazu erhalten Sie übrigens auf unserer Seite zum Motorradführerschein B196.
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Nein, in der City Fahrschule ist eine breite Auswahl an Kleidung vorhanden. Sollten Sie natürlich selbst geeignete Kleidung besitzen, können Sie diese gerne mitbringen.
Die notwendige Mindest-Dauer hängt jeweils von der gewünschten Klasse ab. Durch vielfältige Termine für Theoriestunden ermöglichen wir es jedoch, den theoretischen teil schnell abschließen zu können. Beim B196-Führerschein bspw. sind nur 4 Theorieeinheiten notwendig.
Natürlich bemühen wir uns auch, den praktischen Teil möglichst zeitnah umsetzen zu können – sollte dies Ihrem Wunsch entsprechen. Sprechen Sie uns dafür am besten einfach an!
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